Die Ausgangslage: Kein einheitlicher normativer Abnahmestandard
Für große Batteriespeichersysteme existiert derzeit – nach aktuellem Kenntnisstand – keine einheitlich normativ festgelegte Abnahmeprozedur, die mit der Abnahme von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vergleichbar wäre. Während für PV-Anlagen etablierte Prüfrahmen und Normen vorliegen, bewegt sich die BESS-Abnahme noch in einem technisch anspruchsvollen Graubereich.
Das bedeutet nicht, dass eine seriöse Abnahme nicht möglich ist – es bedeutet, dass sie eines erfahrenen Sachverständigen bedarf, der die relevanten Normen kennt, sie auf das konkrete System anwenden kann und wo nötig eine projektspezifische Abnahmeprozedur entwickelt.
Warum kein einheitlicher Standard existiert
Batteriespeichersysteme sind hochkomplexe, herstellerspezifisch aufgebaute Systeme. Im Gegensatz zur Photovoltaik, wo Module, Wechselrichter und Verkabelung nach weitgehend standardisierten Schemata installiert werden, unterscheiden sich BESS-Anlagen in Zellchemie, Systemarchitektur, BMS-Software, PCS-Topologie und EMS-Logik erheblich voneinander. Hinzu kommt:
- Moderne Batteriesysteme sind oft vollständig gekapselt und eingehaust – Zugang zu Komponenten ist eingeschränkt oder nur mit Herstellersupport möglich
- Prüfroutinen sind teilweise softwarebasiert und erfordern proprietäre Interfaces sowie Zugangsdaten
- Die meisten Normen beziehen sich auf Einzelkomponenten, nicht auf das Gesamtsystem
- Herstellerspezifische Factory Acceptance Tests (FAT) und Site Acceptance Tests (SAT) ersetzen keine unabhängige Abnahme
Die technische Abnahme: Methodischer Rahmen
Eine fachgerechte BESS-Abnahme erfolgt durch eine Kombination aus vier Prüfbereichen:
1. Elektrische Prüfung
Prüfung nach den einschlägigen Regeln für Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen: Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Verdrahtung, Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung, Trennstellen, Umschalteinrichtung, Rückwirkungsfreiheit. Mehr: Elektrische Prüfung.
2. Sicherheitstechnische Bewertung
Bewertung des Batteriesystems auf Basis der geltenden Normen für stationäre Batteriesysteme und Lithium-Ionen-Batterien (DIN EN IEC 62619, DIN EN IEC 62485-X, DIN EN 62620). Aufstellraum, Belüftung, Zugänglichkeit, Schutz gegen thermisches Durchgehen. Mehr: Sicherheitstechnik.
3. Netztechnische Prüfungen
Prüfung zur Einhaltung der Anschluss- und Betriebsregeln des jeweiligen Netzbetreibers (VDE-AR-N 4105, 4110, 4120). Mehr: Netztechnische Prüfung.
4. Projekt- und herstellerspezifische Prüfungen
Funktionsnachweise, die vor der Inbetriebnahme und am Aufstellort durchgeführt werden – inklusive softwarebasierter Prüfroutinen über das Hersteller-Interface. Mehr: Systemzugang und Software-Interface.
Mein Ansatz: Abnahmeprozedur entwickeln
Es macht Sinn, für jedes Projekt eine projektspezifische Abnahmeprozedur zu entwickeln, damit zukünftig eine belastbare Basis für Wiederholungsprüfungen und Wartungen besteht. Diese Prozedur berücksichtigt Systemarchitektur, Herstellervorgaben und normative Anforderungen – und wird so dokumentiert, dass sie von jedem qualifizierten Sachverständigen nachvollzogen werden kann. Mehr: Abnahmeprozedur entwickeln.
Weiterführende Informationen und persönliche Beratung
Für Anfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Christian Bieber, zertifizierter Sachverständiger für Batteriespeichersysteme.