BDSF Sachverständigenverband

Die Ausgangslage: Keine einheitliche BESS-Abnahmenorm

Für große Batteriespeichersysteme existiert derzeit – nach aktuellem Kenntnisstand – keine einheitlich normativ festgelegte Abnahmeprozedur, die mit der Abnahme von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vergleichbar wäre. Während für PV-Anlagen etablierte Prüfabläufe und branchenweite Standards existieren, befindet sich die BESS-Abnahmepraxis noch in einer Entwicklungsphase.

Dies ist keine Schwäche des Systems – es ist der Realität einer jungen, dynamischen Technologie geschuldet. Die Normierung hinkt der technologischen Entwicklung erfahrungsgemäß nach. Wer heute eine BESS-Anlage abnimmt, muss deshalb auf Basis eines kombinierten Regelwerks arbeiten – und dieses Regelwerk kennen.

Wie die technische Abnahme heute erfolgt

Die technische Abnahme von BESS-Anlagen erfolgt durch eine Kombination aus vier Prüfbereichen, die aufeinander aufbauen und gemeinsam ein vollständiges Abnahmebild ergeben:

1. Elektrische Prüfung

Prüfung der Anlage nach den einschlägigen Regeln für Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen. Dies umfasst Schutzleiterprüfung, Isolationswiderstandsmessung, Schleifenimpedanzmessung sowie die Prüfung von Verdrahtung, Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung und Trennstellen. Mehr: Elektrische Prüfung.

2. Sicherheitstechnische Bewertung

Bewertung des Batteriesystems auf Basis der geltenden Normen für stationäre Batteriesysteme und Lithium-Ionen-Batterien. Prüfung von Aufstellraum, Belüftung, Zugänglichkeit und Schutzmaßnahmen gegen thermisches Durchgehen. Mehr: Sicherheitstechnische Prüfung.

3. Netztechnische Prüfungen

Prüfung zur Einhaltung der Anschluss- und Betriebsregeln des jeweiligen Netzbetreibers. Prüfung auf Rückwirkungsfreiheit, Umschalteinrichtungen und Konformität mit den technischen Anschlussregeln (TAR). Mehr: Netzanschluss-Normen.

4. Projekt- und herstellerspezifische Prüfungen

Funktionsnachweise, die vor der Inbetriebnahme und am Aufstellort durchgeführt werden. Hierzu zählen Konfigurationsprüfung des BMS, EMS-Kommunikationstests, Kapazitätsnachweis und systemspezifische Prüfroutinen des Herstellers.

Was bei der Abnahme im Einzelnen geprüft wird

Auf Basis der bisherigen Abnahmetätigkeit – auch im Zuge von PV-Anlagenabnahmen mit integriertem Batteriespeicher – werden folgende Prüfpunkte standardmäßig durchgeführt:

  • Optische Inaugenscheinnahme: Vollständigkeit, Zustand, Befestigung aller sichtbaren Komponenten
  • IR-Thermografie: Infrarot-Wärmebildmessung der Klemmverbindungen sowie aller zugänglichen Komponenten zur Erkennung von Hotspots und Kontaktfehlern
  • Prüfung auf Verschmutzung: Kontaminationen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen können
  • Kontrolle abgelegter Gegenstände: Fremdkörper im Containerinneren als Sicherheitsrisiko
  • Warnhinweise und Statusanzeigen: Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Warnhinweise, Kontrolle aktiver LEDs und Displays auf Fehlermeldungen

Erweiterter Prüfumfang je nach Anforderung

Der tatsächliche Prüfumfang richtet sich nach dem Gutachtenzweck und den Anforderungen des Auftraggebers. Folgende normative Prüfrahmen kommen je nach Anlagentyp und Anforderung zur Anwendung:

Anwendbare Normen und Prüfrahmen

  • DIN EN IEC 62619 – Sicherheitsanforderungen für Li-Ion-Sekundärzellen und -Batterien
  • DIN EN IEC 62485-X – Sicherheitsanforderungen für stationäre Batterien
  • DIN EN 62620 – Li-Ion-Akkumulatoren für industrielle Anwendungen
  • Erprobung, Messung: Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz
  • Verdrahtung, Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung, Trennstellen
  • Umschalteinrichtung, Rückwirkungsfreiheit
  • Aufstellraum, Belüftung, Zugänglichkeit, Schutz gegen thermisches Durchgehen

Die Herausforderung moderner, gekapselter Systeme

Moderne Batteriesysteme sind häufig vollständig gekapselt und eingehaust – damit sind viele Komponenten im Betrieb nicht zugänglich. Dies ist technisch sinnvoll (Schutz, Kühlung, Brandschutz), stellt die Abnahmepraxis aber vor eine grundlegende Herausforderung: Klassische elektrische Messungen an Klemmen und Verbindungen sind nur eingeschränkt oder gar nicht durchführbar.

Für solche Systeme ist eine Einarbeitung in die herstellerspezifische Systemarchitektur erforderlich, insbesondere hinsichtlich:

  • Herstellerspezifischer Mess- und Prüfroutinen
  • Software-Zugang über Schnittstellen (Interfaces) und Zugangsdaten zur Abfrage von Systemdaten, BMS-Parametern und Betriebsprotokollen
  • Interpretation herstellerspezifischer Diagnosedaten

Empfehlung: Begleitung ab Inbetriebnahme

Für eine vollständige und aussagekräftige Abnahme empfehle ich, bereits bei der Inbetriebnahme durch den Hersteller vor Ort zu sein – oder unmittelbar davor, wenn das System seitens des Herstellers einer finalen Prüfung unterzogen wird. So können alle relevanten Systemdaten im Neuzustand erfasst werden, die als Referenz für spätere Kapazitätsmessungen und Zustandsbewertungen dienen.

Entwicklung einer projektspezifischen Abnahmeprozedur

Angesichts der fehlenden einheitlichen Norm macht es Sinn, für jedes Projekt eine projektspezifische Abnahmeprozedur zu entwickeln. Diese dient als dokumentierte Grundlage für aktuelle und zukünftige Abnahmen derselben Anlagentype und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Ein solches Dokument kann auch als Basis für Betreiberrichtlinien, Wartungshandbücher und die Kommunikation mit Versicherungen und Banken dienen.

Die Entwicklung einer maßgeschneiderten Abnahmeprozedur ist ein explizites Leistungsangebot von Christian Bieber. Mehr: BESS-Gutachter.de.

Weiterführende Informationen und Gutachtenanfragen

Für Gutachtenanfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Christian Bieber, BDSF-zertifizierter Sachverständiger für Batteriespeichersysteme.