BDSF Sachverständigenverband

Technische Abnahme von Batteriespeicheranlagen

Die Abnahme einer Batteriespeicheranlage ist komplexer als die Abnahme klassischer elektrischer Anlagen. Der Grund: Es existiert keine einheitlich normativ festgelegte Abnahmeprozedur für große BESS-Systeme. Die Prüfung erfolgt stattdessen auf Basis eines kombinierten Regelwerks aus elektrischen Normen, Batterienormen und netztechnischen Anforderungen.

Die vier Prüfbereiche der BESS-Abnahme

  • Elektrische Prüfung: Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Verdrahtung, Kennzeichnung, Trennstellen
  • Sicherheitstechnische Bewertung: Batterienormen, Aufstellraum, Belüftung, Brandschutz, thermisches Durchgehen
  • Netztechnische Prüfung: TAR-Konformität, Rückwirkungsfreiheit, Umschalteinrichtungen
  • Projekt- und herstellerspezifische Prüfungen: BMS-Konfiguration, EMS-Tests, Kapazitätsnachweis

Details zur fehlenden einheitlichen Norm und zur praktischen Lösung: Abnahmeprozedur BESS.

Standardprüfpunkte bei jeder Abnahme

  • Optische Inaugenscheinnahme aller Komponenten
  • IR-Thermografie der Klemmverbindungen und zugänglichen Bauteile
  • Prüfung auf Verschmutzung und Fremdkörper
  • Kontrolle aller Warnhinweise, Statusanzeigen (LEDs, Displays)
  • Dokumentation des Anlagenzustands bei Übergabe

Normgrundlagen

Maßgeblich sind DIN EN IEC 62619, DIN EN IEC 62485-X, DIN EN 62620 sowie die VDE-AR-N 4105/4110/4120 und VdS 3829. Details: Normenlage & Regelwerke.

Systemabnahme-Gutachten

Die formale Systemabnahme endet mit einem vollständigen Abnahmeprotokoll – gerichtsverwertbar, anerkannt von Versicherungen, Banken und Netzbetreibern. Mehr: Systemabnahme-Gutachten.

Weiterführende Informationen und Gutachtenanfragen

Für Gutachtenanfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Christian Bieber, BDSF-zertifizierter Sachverständiger für Batteriespeichersysteme.