Technische Abnahme von Batteriespeicheranlagen
Die Abnahme einer Batteriespeicheranlage ist komplexer als die Abnahme klassischer elektrischer Anlagen. Der Grund: Es existiert keine einheitlich normativ festgelegte Abnahmeprozedur für große BESS-Systeme. Die Prüfung erfolgt stattdessen auf Basis eines kombinierten Regelwerks aus elektrischen Normen, Batterienormen und netztechnischen Anforderungen.
Die vier Prüfbereiche der BESS-Abnahme
- Elektrische Prüfung: Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Verdrahtung, Kennzeichnung, Trennstellen
- Sicherheitstechnische Bewertung: Batterienormen, Aufstellraum, Belüftung, Brandschutz, thermisches Durchgehen
- Netztechnische Prüfung: TAR-Konformität, Rückwirkungsfreiheit, Umschalteinrichtungen
- Projekt- und herstellerspezifische Prüfungen: BMS-Konfiguration, EMS-Tests, Kapazitätsnachweis
Details zur fehlenden einheitlichen Norm und zur praktischen Lösung: Abnahmeprozedur BESS.
Standardprüfpunkte bei jeder Abnahme
- Optische Inaugenscheinnahme aller Komponenten
- IR-Thermografie der Klemmverbindungen und zugänglichen Bauteile
- Prüfung auf Verschmutzung und Fremdkörper
- Kontrolle aller Warnhinweise, Statusanzeigen (LEDs, Displays)
- Dokumentation des Anlagenzustands bei Übergabe
Normgrundlagen
Maßgeblich sind DIN EN IEC 62619, DIN EN IEC 62485-X, DIN EN 62620 sowie die VDE-AR-N 4105/4110/4120 und VdS 3829. Details: Normenlage & Regelwerke.
Systemabnahme-Gutachten
Die formale Systemabnahme endet mit einem vollständigen Abnahmeprotokoll – gerichtsverwertbar, anerkannt von Versicherungen, Banken und Netzbetreibern. Mehr: Systemabnahme-Gutachten.
Weiterführende Informationen und Gutachtenanfragen
Für Gutachtenanfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Christian Bieber, BDSF-zertifizierter Sachverständiger für Batteriespeichersysteme.