BDSF Sachverständigenverband

Häufig gestellte Fragen

Nein – nach aktuellem Kenntnisstand existiert keine einheitlich normativ festgelegte Abnahmeprozedur für große Batteriespeichersysteme, die mit der Abnahme von PV-Freiflächenanlagen vergleichbar wäre. Die Abnahme erfolgt auf Basis eines kombinierten Regelwerks aus IEC 62619, IEC 62485, VdS 3829 und den VDE-Anschlussregeln. Mehr: Abnahmeprozedur BESS.

Moderne, vollständig gekapselte Batteriesysteme sind einer klassischen elektrischen Prüfung nur eingeschränkt zugänglich. Für eine vollständige Abnahme ist der Software-Zugang über Hersteller-Interfaces erforderlich, um BMS-Daten, Betriebsprotokolle und Systemparameter abzufragen. Eine Einarbeitung in herstellerspezifische Prüfroutinen ist dabei unerlässlich.

Maßgeblich sind DIN VDE 0100 für Niederspannungsanlagen, VDE-AR-N 4105/4110 für Netzanschluss sowie DIN EN IEC 62619 für die sicherheitstechnische Bewertung. Mehr: Normenlage & Regelwerke.

Die Infrarot-Thermografie macht thermische Anomalien an Klemmverbindungen, Sammelschienen und zugänglichen Komponenten sichtbar – ohne Demontage. Sie erkennt Übergangswiderstände, fehlerhafte Verbindungen und Kühlungsprobleme. Mehr: IR-Thermografie.

Eine Präsenz des Sachverständigen bereits bei der Inbetriebnahme durch den Hersteller ermöglicht die Erfassung aller relevanten Systemdaten im Neuzustand. Diese Referenzwerte – insbesondere die Erstkapazitätsmessung – sind die Grundlage für alle späteren Kapazitätsgutachten und Zustandsbewertungen. Mehr: Abnahmeprozedur BESS.

Weiterführende Informationen und Gutachtenanfragen

Für Gutachtenanfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Christian Bieber, BDSF-zertifizierter Sachverständiger für Batteriespeichersysteme.