BDSF Sachverständigenverband

Normenlage: Kein einheitlicher Standard für BESS-Abnahmen

Die Normenlage für die Abnahme großer Batteriespeichersysteme ist – Stand heute – fragmentiert. Eine einheitlich normativ festgelegte Abnahmeprozedur, vergleichbar mit der Situation bei PV-Freiflächenanlagen, existiert nicht. Dies ist keine Lücke, die übersehen wurde, sondern das Ergebnis einer technologischen Entwicklung, der die Normierung noch folgen muss.

Warum gibt es keine einheitliche BESS-Abnahmenorm?

Bestehende Normen im Bereich Energiespeicher wurden historisch für andere Anwendungsbereiche entwickelt: Fahrzeugbatterien, Mobiltelefone, Netzteile und IT-Systeme. Die meisten dieser Normen sind daher nicht hinreichend auf komplette stationäre Speichersysteme im Utility-Scale-Bereich anwendbar. Für einzelne Komponenten und Teilsysteme existieren zwar europäische Richtlinien und Standards – für das Gesamtsystem fehlt jedoch ein übergreifendes Abnahmewerk.

Angewendetes Regelwerk bei BESS-Abnahmen

Batterienormen

  • DIN EN IEC 62619 – Sicherheitsanforderungen für Li-Ion-Sekundärzellen und -Batterien in industriellen Anwendungen
  • DIN EN IEC 62485-2 – Sicherheitsanforderungen für stationäre Batterien (Bleibatterien)
  • DIN EN IEC 62485-3 – Stationäre Batterien und Batterieanlagen für netzunabhängige Anwendungen
  • DIN EN 62620 – Lithium-Akkumulatoren für industrielle Anwendungen

Elektrische Anlagen und Sicherheit

  • DIN VDE 0100 – Errichten von Niederspannungsanlagen
  • VDE-AR-N 4105 – Technische Anschlussregeln Niederspannung
  • VDE-AR-N 4110 – Technische Anschlussregeln Mittelspannung
  • VDE-AR-N 4120 – Technische Anschlussregeln Hochspannung
  • BDEW-TAR Mittelspannung – Ergänzende Anforderungen

Brandschutz und Betriebssicherheit

  • VdS 3829 – Brandschutz für Lithium-Ionen-Batterien
  • TRBS 510 – Technische Regeln für Betriebssicherheit, Lagerung
  • IEC 62933 – Elektrische Energiespeichersysteme, Prüfverfahren

Die praktische Konsequenz

Wer eine BESS-Anlage professionell abnehmen will, muss alle relevanten Regelwerke kennen und situativ anwenden. Das erfordert eine Kombination aus elektrotechnischer Kompetenz, Batterietechnik-Expertise und Normkenntnis – eine Kombination, die in der Sachverständigenpraxis selten anzutreffen ist.

Christian Bieber verbindet diese drei Kompetenzfelder. Als Entwickler neuer Test- und Prüfverfahren für BESS trägt er aktiv zur Schließung der normativen Lücke bei. Mehr: Abnahmeprozedur BESS.

Weiterführende Informationen und Gutachtenanfragen

Für Gutachtenanfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Christian Bieber, BDSF-zertifizierter Sachverständiger für Batteriespeichersysteme.