Regulierungsrahmen für stationäre Großbatteriespeicher
Die Genehmigung und der Betrieb großer BESS-Anlagen in Deutschland unterliegt einem vielschichtigen regulatorischen Rahmen. Für Gutachter und Betreiber sind vor allem die relevanten Genehmigungsschwellen und die netzseitigen Anforderungen wichtig.
Genehmigungsverfahren
| Anlage | Genehmigung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| BESS bis 50 MW | Baugenehmigung (ggf. vereinfachtes Verfahren) | Bauordnungsrecht der Länder |
| BESS ab 50 MW | BImSchG-Genehmigung | 4. BImSchV, Nr. 8.6 |
| Freileitungsanbindung | Planfeststellung ggf. erforderlich | NABEG, EnWG |
Netzanschluss und Registrierung
- Marktstammdatenregister (MaStR): Registrierungspflicht für alle Stromspeicher ab 1 kW
- Netzanschlussvertrag: Abschluss mit dem zuständigen Netzbetreiber nach VDE-AR-N 4105/4110/4120
- Einspeisezähler und Messung: Kalibrierrechtskonforme Messung nach MessEG/MessEV
- Fernwirkanbindung: Anforderung der Netzbetreiber zur Fernsteuerbarkeit ab bestimmten Leistungsklassen
Brandschutz und Baurecht
Für BESS-Containeranlagen gelten brandschutzrechtliche Anforderungen der Landesbauordnungen sowie der VdS 3829. Die konkrete Auslegung (Abstandsflächen, Löschanforderungen, Brandabschnitte) wird von der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde festgelegt.
Weiterführende Informationen und persönliche Beratung
Für Anfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Christian Bieber, zertifizierter Sachverständiger für Batteriespeichersysteme.