BDSF Sachverständigenverband

Netzanschluss-Normen für BESS

Der Netzanschluss einer BESS-Anlage unterliegt den technischen Anschlussregeln (TAR) des jeweiligen Netzbetreibers sowie den übergeordneten VDE-Anwendungsregeln. Diese definieren Mindestanforderungen an Schutzeinrichtungen, Spannungsqualität, Blindleistungsverhalten und Fernwirkbarkeit.

Maßgebliche Netzanschluss-Normen

  • VDE-AR-N 4105 – Technische Anschlussregeln Niederspannung (bis 1 kV)
  • VDE-AR-N 4110 – Technische Anschlussregeln Mittelspannung (1–60 kV)
  • VDE-AR-N 4120 – Technische Anschlussregeln Hochspannung (60–110 kV)
  • BDEW-TAR Mittelspannung – Ergänzende Anforderungen des BDEW
  • IEC 62933 – Elektrische Energiespeichersysteme, Systemanforderungen

Prüfrelevante Anforderungen

  • Schutzeinrichtungen: Überspannungs-, Überfrequenz-, Unterfrequenzschutz
  • Rückwirkungsfreiheit: Die BESS-Anlage darf den Netzbetrieb nicht unzulässig beeinflussen
  • Blindleistungsverhalten: Einhaltung der cos-phi-Anforderungen
  • Fernwirkbarkeit: Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber
  • Netzentkoppelung: Automatische Trennung bei Netzfehler

Weiterführende Informationen und Gutachtenanfragen

Für Gutachtenanfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Christian Bieber, BDSF-zertifizierter Sachverständiger für Batteriespeichersysteme.