Netzanschluss-Normen für BESS
Der Netzanschluss einer BESS-Anlage unterliegt den technischen Anschlussregeln (TAR) des jeweiligen Netzbetreibers sowie den übergeordneten VDE-Anwendungsregeln. Diese definieren Mindestanforderungen an Schutzeinrichtungen, Spannungsqualität, Blindleistungsverhalten und Fernwirkbarkeit.
Maßgebliche Netzanschluss-Normen
- VDE-AR-N 4105 – Technische Anschlussregeln Niederspannung (bis 1 kV)
- VDE-AR-N 4110 – Technische Anschlussregeln Mittelspannung (1–60 kV)
- VDE-AR-N 4120 – Technische Anschlussregeln Hochspannung (60–110 kV)
- BDEW-TAR Mittelspannung – Ergänzende Anforderungen des BDEW
- IEC 62933 – Elektrische Energiespeichersysteme, Systemanforderungen
Prüfrelevante Anforderungen
- Schutzeinrichtungen: Überspannungs-, Überfrequenz-, Unterfrequenzschutz
- Rückwirkungsfreiheit: Die BESS-Anlage darf den Netzbetrieb nicht unzulässig beeinflussen
- Blindleistungsverhalten: Einhaltung der cos-phi-Anforderungen
- Fernwirkbarkeit: Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber
- Netzentkoppelung: Automatische Trennung bei Netzfehler
Weiterführende Informationen und Gutachtenanfragen
Für Gutachtenanfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Christian Bieber, BDSF-zertifizierter Sachverständiger für Batteriespeichersysteme.