VdS 3829 – Die Brandschutzrichtlinie für Li-Ion-Batterien
Die VdS 3829 ist die maßgebliche Richtlinie für den Brandschutz von Lithium-Ionen-Batterien in Deutschland. Sie wird von Versicherungsunternehmen breit anerkannt und ist in der Praxis häufig Bedingung für den Versicherungsschutz von BESS-Anlagen.
Kernanforderungen der VdS 3829
- Anforderungen an die Aufstellung: Abstände, Brandabschnitte, Zufahrt für Feuerwehr
- Brandmeldeanlage: Früherkennung von Gasen (H₂, CO) als Vorstufe des Thermal Runaway
- Löschanlage: Anforderungen an Löschmittel, Aktivierung und Abdeckungsbereich
- Elektrische Sicherheitstrennung: Fernabschaltung auch durch Feuerwehr
- Dokumentation und Betriebsanweisungen
- Regelmäßige Prüfung und Wartung der Schutzeinrichtungen
Bedeutung für Versicherungen
Versicherungsunternehmen fordern bei der Deckung von BESS-Anlagen häufig den Nachweis der VdS-3829-Konformität. Bei der Schadensbewertung durch einen unabhängigen Gutachter wird auch geprüft, ob die Anforderungen der VdS 3829 zum Zeitpunkt des Schadensereignisses eingehalten waren – dies ist für die Frage der Deckungspflicht relevant.
Mehr: Schadensgutachten und Sicherheitstechnische Prüfung.
Weiterführende Informationen und Gutachtenanfragen
Für Gutachtenanfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Christian Bieber, BDSF-zertifizierter Sachverständiger für Batteriespeichersysteme.