BDSF Sachverständigenverband

VdS 3829 – Die Brandschutzrichtlinie für Li-Ion-Batterien

Die VdS 3829 ist die maßgebliche Richtlinie für den Brandschutz von Lithium-Ionen-Batterien in Deutschland. Sie wird von Versicherungsunternehmen breit anerkannt und ist in der Praxis häufig Bedingung für den Versicherungsschutz von BESS-Anlagen.

Kernanforderungen der VdS 3829

  • Anforderungen an die Aufstellung: Abstände, Brandabschnitte, Zufahrt für Feuerwehr
  • Brandmeldeanlage: Früherkennung von Gasen (H₂, CO) als Vorstufe des Thermal Runaway
  • Löschanlage: Anforderungen an Löschmittel, Aktivierung und Abdeckungsbereich
  • Elektrische Sicherheitstrennung: Fernabschaltung auch durch Feuerwehr
  • Dokumentation und Betriebsanweisungen
  • Regelmäßige Prüfung und Wartung der Schutzeinrichtungen

Bedeutung für Versicherungen

Versicherungsunternehmen fordern bei der Deckung von BESS-Anlagen häufig den Nachweis der VdS-3829-Konformität. Bei der Schadensbewertung durch einen unabhängigen Gutachter wird auch geprüft, ob die Anforderungen der VdS 3829 zum Zeitpunkt des Schadensereignisses eingehalten waren – dies ist für die Frage der Deckungspflicht relevant.

Mehr: Schadensgutachten und Sicherheitstechnische Prüfung.

Weiterführende Informationen und Gutachtenanfragen

Für Gutachtenanfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Christian Bieber, BDSF-zertifizierter Sachverständiger für Batteriespeichersysteme.